Pflegeversicherung

In Deutschland ist die Pflegeversicherung ein Bestandteil der Sozialversicherung und basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Sie ist in der Regel in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der Pflegeversicherung versichert.

Die Pflegeversicherung bietet Leistungen für verschiedene Pflegestufen oder -grade an, die anhand eines festgelegten Begutachtungssystems ermittelt werden. Die Leistungen können die Finanzierung von ambulanter Pflege, teilstationärer Pflege, stationärer Pflege, Pflegehilfsmitteln sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds umfassen.

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